Fachkammer Stockwerkeigentum
«Qualität rund um Fragen des Stockwerkeigentums.»
Seit seiner Einführung in die Schweizerische Rechtsordnung in den Sechzigerjahren wird das Stockwerkeigentum immer beliebter. Seine Bedeutung, aber auch die darin enthaltenen Risiken werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Die Eigentumsform „Stockwerkeigentum“ führt im Vergleich zum Einfamilienhaus zu einer stärkeren Abhängigkeit gegenüber den unmittelbaren Nachbarn. So gilt es sich beispielsweise laufend über Fragen des Betriebes, der Werterhaltung und der Erneuerung einer Liegenschaft zu einigen. Dies stellt hohe Anforderungen an die Verwalter von Stockwerkeigentumsliegenschaften.
Die im September 2011 gegründete Fachkammer Stockwerkeigentum des SVIT Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, die Reputation des Stockwerkeigentumsbewirtschafters zu stärken und dieser Aufgabe mehr Attraktivität zu verleihen. Sie will den Bewirtschaftern helfen, sich für diese spezielle Aufgabe weiterzubilden und zudem für spezifische Fragestellungen unterstützend zur Seite stehen. Die Mitgliedschaft in der Fachkammer Stockwerkeigentum soll ein Gütesiegel für die besondere Qualifikation rund um Fragen des Stockwerkeigentums werden.
Stöbern Sie auf der Website nach Informationen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Aktuell
Rechtskonforme Abrechnung der Ladeinfrastruktur
Der SVIT Schweiz hat in Zusammenarbeit mit der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater und der Fachkammer Stockwerkeigentum ein Merkblatt erarbeitet, wie die Kosten des laufenden Betriebs der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum korrekt und rechtskonform auf die Beteiligten verteilt werden.
SVIT five: Rückblick IMMO`24
In den vergangenen Tagen hatten wir das privilegierte Vergnügen, auf der IMMO`24 Messe in Zürich die neuesten Trends und Innovationen der Immobilienbranche zu erkunden. Vom 17. bis 18. Januar 2024 versammelten sich die Fachkammern des SVIT in der beeindruckenden Halle 622, um einen Einblick in die Zukunft des Wohnens und Arbeitens zu gewinnen.
Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum: Bauliche Massnahmen an einem Sondernutzungsrecht
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist für Verwaltungshandlungen und insbesondere bauliche Massnahmen, die die gemeinschaftlichen Teile betreffen, zuständig, wobei sich aus den bereits erwähnten Vorschriften der Art. 647-647e ZGB ergibt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang einzelne Stockwerkeigentümer allein tätig werden können und allgemein welche Quoren bei der Beschlussfassung der Gemeinschaft gelten.
Vorstellung des neuen REMMS-TOOL von Fahrländer Partner AG
«Mit REMMS kann jede der rund zwei Millionen Immobilien der Schweiz nach den drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – detailliert und gesamtheitlich beurteilt werden», sagt Stefan Fahrländer. Mehr dazu können Sie im Fachartikel der aktuellen Ausgabe der IMMOBILIA 2023-09 lesen.
SVIT five: Wechsel in der Geschäftsleitung
SVIT five, die gemeinsame Geschäftsstelle von fünf Fachkammern des SVIT Schweizer Immobilienverbands, hat mit Isabel Reithner seit August 2023 offiziell eine neue Leitung. Sie folgt auf Stephanie Trachsel, die in der Branche eine neue Herausforderung annimmt.
„Damit erzielen wir einen klaren Mehrwert“
Mit dem Klima wandeln sich die Anforderungen an die Immobilienwirtschaft. „Können wir Klimawandel?“ fragt darum das Real Estate Symposiums 2023 vom 28. März in der Umweltarena Spreitenbach. Michel de Roche sagt, welche Faktoren in seinem Bereich für nachhaltige Lösungen entscheidend werden.
Real Estate Symposium 2023
Mit dem Klima wandeln sich auch die Anforderungen an die Immobilienwirtschaft. Sind wir wirklich bereit dafür? Was kommt noch auf uns zu? Und: Schaffen wir das? Gemeinsam mit spannenden Referenten suchen wir beim Real Estate Symposium 2023 der SVIT five nach nachhaltigen Lösungen für die Zukunft unserer Branche.
Die Zulässigkeit von schriftlichen Beschlussfassungen und virtuellen Versammlungen im Stockwerkeigentum
Die Fachkammer Stockwerkeigentum hat gemeinsam mit dem SVIT Schweiz eine Musterreglementsbestimmung erarbeitet, die sowohl virtuelle Versammlungen als auch schriftliche Abstimmungen ermöglichen sollen.
Branchenempfehlung 11.22 de, Version 1.0
Heizkosten sparen
MakeHeatSimple ist ein Bundesprogramm, welches den Energieverbrauch in nicht dauernd genutzten Wohnungen reduzieren will. Durch den Einbau von Fernsteuerungen können die Raumtemperaturen in Abwesenheit der Nutzer einfach reduziert werden, ohne grosse Investitionen zu tätigen.
Die Zulässigkeit von schriftlichen Beschlussfassungen und virtuellen Versammlungen im Stockwerkeigentum
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Aktienrechts am 1. Januar 2023 fällt die Covid-Sonderregelung gemäss Art. 27 «Covid-19-Verordnung 3» unter anderem für Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften dahin, ihre Abstimmungen mit den reglementarischen Quoren in schriftlicher Form oder Versammlungen via Video-Konferenzsystem durchführen zu können. Die Frage, ob die eine oder andere Form im Reglement vorgesehen werden kann, ist juristisch nicht geklärt. Die Fachkammer Stockwerkeigentum hat dazu nachfolgende Fachinformation herausgegeben.
Denken wir die Zukunft neu!
Luise Deiters, Expertin für Betriebliches Gesundheitsmanagement, Reto Föllmi, Professor am Schweizerischen Institut für Aussenwirtschaft und Angewandte Wirtschaftsforschung der Universität St. Gallen, und Tim Grotjahn, Real Estate Strategist, werden beim SVIT Real Estate Symposium vom 16. März 2022 in Zürich zusammen mit den Teilnehmenden die Zukunft neu denken. Melden Sie sich jetzt an! Zuvor schon stehen die Referentin und die Referenten im Interview Red und Antwort.
Covid-19: Auswirkungen der verschärften Massnahmen auf die Immobilienwirtschaft
Ab heute, 20. Dezember 2021, und bis mindestens zum 24. Januar 2022 gelten im Zuge der Pandemie neue Regeln für Versammlungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Dies hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 mitteilen lassen. Nebst den bundesrechtlichen Regeln sind auch teilweise weitergehende kantonale Regelungen zu beachten. Für Veranstaltungen unabhängig der Grösse des Publikums und Versammlungen von Gesellschaften gilt neue eine Zertifikatspflicht (2G) und eine Maskenpflicht für alle Anwesenden.
Covid-19: Verschärfte Massnahmen auch für die Immobilienwirtschaft
Verschiedene vom Bundesrat beschlossene Massnahmen treffen auch die Tätigkeit in der Branche und im Bildungsbereich. Mit der Verschärfung der Covid-19-Verordnung besondere Lage treten auch für die Immobilienwirtschaft an ihren Betriebsstätten, für bewirtschaftete Liegenschaften sowie für Veranstaltungen und den Bildungsbetrieb verschiedene Änderungen in Kraft.
Bedarfsanalyse zum Vertiefungslehrgang Stockwerkeigentum
Der Vorstand der Fachkammer Stockwerkeigentum hat von vielen Immobilienunternehmen Rückmeldung erhalten, dass sie keine jungen BewirtschafterInnen zur Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum motivieren können. Gestützt auf die Umstände, dass immer mehr Liegenschaften zu Stockwerkeigentum begründet werden, die StockwerkeigentümerInnen aus verschiedenen Gründen höhere Anforderungen an die BewirtschafterInnen stellen und ein grosser Teil der zu Stockwerkeigentum ausgestalteten Liegenschaften in den kommenden Jahren saniert werden müssen, ist die Ausbildung von jungen BewirtschafterInnen aber immens wichtig.
Mehr Gestaltungsfreiheit heisst mehr Verantwortung
Ständerat und FDP-Vizepräsident Andrea Caroni hat im Parlament eine Überprüfung des Rechts zum Stockwerkeigentum angestossen. Im Gespräch plädiert er für mehr dispositives Recht, das Schliessen von offensichtlichen Lücken und zwingende Regeln nur in Ausnahmefällen. Und er sagt, warum bei den nächsten Wahlen mit der FDP zu rechnen ist.
Kinderbetreuung erlaubt?
Eine Stockwerkeigentümerin ohne eigene Kinder darf inskünftig in ihrer Eigentumswohnung keine professionelle Kinderbetreuung mehr anbieten. Dies entschied das Bundesgericht vergangenen April im Rahmen einer
öffentlichen Beratung (Urteil des BGer5A_127/2020).
Impulsberatung für besseres Heizen
In den nächsten 10 Jahren müssen viele Heizungen in Schweizer Ein- und Mehrfamilienhäusern ersetzt und auf erneuerbare Energieträger umgerüstet werden. Die Fachkammer Stockwerkeigentum unterstützt zusammen mit dem SVIT Schweiz eine Initiative des Bundes.
E-Mobilität – Merkblatt für Verwaltungen von Stockwerkeigentümer- und Miteigentümergemeinschaften
Immer mehr Stockwerkeigentümer- und Miteigentümergemeinschaften setzen sich mit der Frage der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in ihren Einstellhallen auseinander. Der SVIT Schweiz hat zum Vorgehen in Zusammenarbeit mit der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater KUB und der Fachkammer Stockwerkeigentum eine Branchenempfehlung erarbeitet.
Stockwerkeigentümer-Versammlung: Vorlagen für schriftliche Abstimmung
Angesichts des Veranstaltungsverbots können Stockwerkeigentümergemeinschaften ihre Versammlungen derzeit nicht physisch durchführen. Alternativ sind schriftliche Abstimmungen oder Telefon- bzw. Videokonferenzen möglich.
Versammlungen im Zeitalter von Corona
Die Corona-Krise stellte im Frühjahr viele Bewirtschafter von Stockwerkeigentum vor ungeahnte Fragestellungen und Probleme. Mittlerweile ist etwas Routine eingekehrt im Umgang mit der neuen Situation. Es ist an der Zeit, einen Überblick zu schaffen.
Die 5 Fachkammern des SVIT im Zusammenspiel
Die fünf Fachkammern sind die Spezialistengremien des SVIT, des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft. Sie decken mit spezifischen Expertisen das ganze Leistungsspektrum der Immobilienwirtschaft ab. Mit ihrem ausgewiesenen Know-how richten sie sich gleichermassen an Immobilien-Eigentümer und -Käufer, an Investoren, Projektentwickler, Architekten und Planer, Nutzer, Betreiber und Immobiliendienstleister.
FAQ zur Durchführung von Stockwerkeigentümerversammlungen gemäss Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3
Die Covid-19-Verordnung 3 wurde vom Bundesrat bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt sind damit auch schriftliche Abstimmungen gestützt auf Art. 27 der Verordnung möglich. Dementsprechend können wie in den letzten Monaten Versammlungen auf dem Schriftweg abgehalten werden.
Veranstaltungen
Die Fachkammer Stockwerkeigentum
Unter dem Namen Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT besteht ein Verein. Er ist eine politisch unabhängige und konfessionell neutrale Institution.
Softwarepartner
Die Zürcher REALVIEW AG entwickelt bewährte Softwarelösungen für die Immobilien- und Baubranche in der Schweiz. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden entwickeln wir Software-Lösungen für Baumanagement, Logistik und Betrieb. Als Branchenexperten erhalten unsere Kunden dadurch effektive Werkzeuge, um Ihre Projekte effizient und transparent zu steuern.
Wir freuen uns, dass die fünf Fachkammern des SVIT unsere REALVIEW Protokoll-App nutzen, um Besprechungen, Entscheidungen und Aufgaben strukturiert, schnell und einfach zu dokumentieren und zu kommunizieren.