19. Oktober 2020

Schutzkonzept Stockwerkeigentümerversammlung

Die Covid-19-Verordnung 2 fordert für Stockwerkeigentümerversammlungen die Einhaltung der BAG-Richtlinien betreffend Hygiene und Distanz. Das Musterschutzkonzept erleichtert die diesbezügliche Planung, ist jedoch nicht verbindlich. Die FKSTWE empfiehlt die Erarbeitung und Umsetzung eines konkreten Schutzkonzepts vor allem dann, wenn die Veranstaltung viele Teilnehmer und Personen aus der Risikogruppe umfasst.