Rechtsberatung

Die Fachkammer Stockwerkeigentum bietet seinen Mitgliedern seit August 2016 Rechtsberatungsdienstleistungen an. Die Art und Weise der Durchführung der Beratungen wird Ihnen auf diesen Seiten vorgestellt.

Wer erbringt die Beratungsdienstleistungen?

Stefanie Hausmann ist Rechtsanwältin in Baden und seit 2023 Präsidentin der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT. Sie ist im Bau- und Immobilienrecht tätig und betreut insbesondere auch Kunden bei Anliegen im Stockwerkeigentum. 

 


Stefanie Hausmann
T: +41 56 200 07 07
E-Mail

BAUR HÜRLIMANN AG
RECHTSANWÄLTE UND NOTARE – ATTORNEYS-AT-LAW
Oberstadtstrasse 7
CH-5400 Baden

Michel de Roche ist ein erfahrener Rechtsanwalt in Basel und war bis 2023 Präsident der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT. Er berät viele Kunden im Bereich des Immobilienrechts, insbesondere auch im Stockwerkeigentum.

 


Michel de Roche
T: +41 61 202 40 00
E-Mail

de Roche & Partner AG
Rittergasse 35
4010 Basel

Wie funktioniert die Rechtsberatung in Kürze?

Die Rechtsberatung steht den Mitgliedern nicht unlimitiert, sondern nur im Rahmen von sog. Tickets zur Verfügung, andernfalls die Kosten der Beratungen nicht abschätzbar wären. Der Vorstand der Fachkammer Stockwerkeigentum hat deshalb anlässlich seiner Sitzung vom 7. Juli 2016 ein Reglement verabschiedet, welches Umfang und Art der Beratung reguliert. Sie finden dieses Reglement am Ende dieser Seite zum Download.

In Kürze sei hier folgendes erwähnt: Die Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich telefonisch. Damit sie effizient erfolgen kann, ist diese sinnvoll vorzubereiten.

Jede Mitgliedsfirma hat ein Kontingent an Tickets zur Verfügung, welches abhängig von der Firmengrösse ist. Mitglieder, welche aufgrund der Firmengrösse höhere Beiträge bezahlen, erhalten mehr Tickets. Pro Ticket stehen 20 Minuten zur Verfügung.

Mitglieder, welche Ihre Tickets in einem Geschäftsjahr verbraucht haben, können weitere Tickets erwerben.

Wie nutze ich die Beratungsdienstleistungen effizient?

Gute Vorbereitung der telefonischen Anfrage macht diese effizient und garantiert einen optimalen Nutzen.

Welche Dokumente brauche ich vor einem Anruf?

Je nach der zu stellenden Frage macht es Sinn, Reglement, Begründungsakt, Nutzungs- und Verwaltungsordnung und allenfalls auch in Frage kommende Beschlüsse der entsprechenden Gemeinschaft bereit zu halten. Die Anwälte gehen davon aus, dass die relevanten Textstellen selbständig vorgebracht werden.

Vor einem Anruf werden allenfalls relevante Dokumente eingescannt, damit diese dem Anwalt möglichst rasch zur Verfügung gestellt werden können.

Wie läuft eine Beratung ab?

Die Beratung läuft telefonisch ab. Zunächst erfolgt die Prüfung der Mitgliedschaft sowie die Verfügbarkeit von Tickets durch die Anwälte. Nach einer kurzen Präsentation des Sachverhalts und der sich stellenden Frage durch Sie wird versucht, gemeinsam eine Lösung zur Frage zu erarbeiten. Sofern erforderlich, erfolgt ein kurzes Rechtsstudium und ein Rückruf. Es gibt im Rahmen der Beratungsdienstleistungen keinen eigentlichen Schriftverkehr.

Wann kann ich anrufen?

Die Beratungen finden zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Sofern der Berater anderweitig besetzt ist, erhalten Sie sobald wie möglich einen Rückruf.