06. Dezember 2021

Covid-19: Verschärfte Massnahmen auch für die Immobilienwirtschaft

Der Bundesrat hat am Freitag, 3. Dezember 2021 verschärfte Covid-Massnahmen mit Gültigkeit ab Montag, 6. Dezember 2021 und bis vorerst 24. Januar 2022 erlassen. Neben den Regelungen auf nationaler Ebene sind die kantonalen Erlasse zu beachten. Es ist dem SVIT Schweiz und den Fachkammern des SVIT ein Anliegen, zur Eindämmung der Covid-Infektionen beizutragen.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten die Immobilienwirtschaft betreffende Änderungen auf nationaler Ebene.