02. April 2024

Korrektur beim Gemeinschaftspfandrecht

„Im November hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der bezüglich neuer Fristberechnungsmethoden wegweisend ist.“ – Amédéo Wermelinger

Am 8. November 2023 hat das Bundesgericht das Urteil 5A_357/2022 gefasst, welches Mitte Februar 2024 auf der Website aufgesaltet wurde. Es handelt sich um einen langen und komplexen Entscheid zum Stockwerkeigentum mit Fragen zur Anfechtung von Beschlüssen., zu Forderungsklagen und zur Eintragung des Gemeinschaftspfandrechts. Vorliegend wird auf eine sehr praxisrelevante Frage eingegangen, welche im Urteil in der Erwägung 6.2 vom Bundesgericht erläutert wird.

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