16. Mai 2024

Rechtskonforme Abrechnung der Ladeinfrastruktur

Der SVIT Schweiz hat in Zusammenarbeit mit der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater und der Fachkammer Stockwerkeigentum ein Merkblatt erarbeitet, wie die Kosten des laufenden Betriebs der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum korrekt und rechtskonform auf die Beteiligten verteilt werden.

Die Vorgehensweise für die Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Miet- und Stockwerkeigentums-Liegenschaften hat sich mittlerweile etabliert. Der SVIT Schweiz hatte sich dazu im vergangenen Jahr mit Swiss eMobility und HEV Schweiz an der Erarbeitung der Empfehlungen «Ladeinfrastruktur in Mietobjekten – Ein Leitfaden für Eigentümerschaften und Verwaltungen» und «Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum – Ein Leitfaden für Eigentümerschaften und Verwaltungen» beteiligt.

Doch wie werden welche Kosten des laufenden Betriebs nach welchem Schlüssel und welchen Beteiligten verrechnet? Eine Antwort auf diese Frage gibt das neueste Merkblatt «Betriebsabrechnung von Ladeinfrastrukturen in Miet- und Stockwerkeigentumsliegenschaften». Ziel ist es, Bewirtschaftungen von Mietliegenschaften sowie Verwaltungen von Stockwerk- und Miteigentümergemeinschaften einen Leitfaden für die transparente, rechtskonforme Abrechnung der Amortisationen sowie der Betriebskosten von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge an die Hand zu geben. Das Merkblatt liegt nun als Anhang zu den erwähnten Leitfäden vor.

Beteiligt an der Erarbeitung waren nebst Vertretern der Geschäftsstelle SVIT Schweiz Thomas Wipfler, Präsident KUB, Stefanie Hausmann, Präsidentin Fachkammer Stockwerkeigentum, und Thomas Zbinden, Amstein + Walthert AG.