08. November 2021

Virtuelle Versammlung: Verlängerung bis Ende 2023

Der Bundesrat hat die Gültigkeit von Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 bis längstens Ende 2023 verlängert. Dieser bildet Grundlage für die schriftliche oder virtuelle Durchführung von Versammlungen. Davon profitieren auch Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften.