25. November 2020

Ausschluss eines Eigentümers

Am 3. März 2020 entschied das Bundesgericht in letzter Instanz, dass ein renitenter Stockwerkeigentümer aus einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ausgeschlossen wird. Er wurde verpflichtet, seine Wohnung innert 60 Tagen zu verkaufen.