10. September 2021
Ausdehnung der Zertifikatspflicht: Neue Regelungen für Stockwerkeigentümerversammlungen
Der Bundesrat hat am 8. September 2021 mit Wirkung auf den 13. September 2021 eine Ausdehnung der Covid-Zertifikatspflicht beschlossen, welche auch Relevanz für STWE-Versammlungen hat.
Die neuen Regelungen finden Sie über untenstehenden Button zusammengefasst.
Speziell zu erwähnen gilt es folgende Punkte:
- Falls eine Versammlung ohne Zertifikatspflicht in einem Restaurant durchgeführt wird, dürfen keine Getränke und keine Speisen verzehrt werden und es gilt strickte Maskenpflicht.
- Für Versammlungen mit Zertifikatspflicht wird eine rigorose Einlasskontrolle vor den Räumlichkeiten der Versammlung empfohlen. Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoss gegen die Zertifikatspflicht strafrechtliche Konsequenzen für die Verwaltung als Veranstalter haben kann.
- Da nach wie vor die Möglichkeit besteht, sich vor einer Versammlung testen zu lassen und so zu einem Zertifikat zu kommen, werden Ungeimpfte nicht von einer Versammlung ausgeschlossen, insoweit eine Veranstaltung mit Zertifikatspflicht durchgeführt wird. Es ist darum unseres Erachtens nicht möglich Beschlüsse der Versammlung aufgrund der Zertifikatspflicht oder aufgrund der Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung mangels Zertifikats erfolgreich anzufechten.
- Entgegen früherer Versionen der Verordnung sind Stockwerkeigentümerversammlungen keine privaten Veranstaltungen mehr, für welche bis 30 Personen weniger strickte Regelungen gelten. Private Veranstaltungen sind nur noch Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis, wozu Stockwerkeigentümerversammlungen nicht gehören.
Die Fachkammer Stockwerkeigentum des SVIT empfiehlt angesichts der aktuellen Lage weiterhin ein sorgsames Abwägen bei der Frage, wie STWE-Versammlungen durchzuführen sind. Zumindest bis Ende Jahr sind Versammlungen auch als virtuelle Versammlung, bzw. als schriftliche Abstimmung möglich.