Welche Pflichten haben ausscheidende Verwalter bei der Dossierübergabe? Welche Dokumentationen müssen in digitaler Form übergeben werden? Fachanwalt Roman Bruhin weiss es.

Am 12. HERBSTANLASS der Fachkammer Stockwerkeigentum (STWE) wird Roman Bruhin, Rechtsanwalt LLM, auf Stolpersteine hinweisen und Fragen aus dem Publikum beantworten:

Thema: Die Dossierübergabe durch die Verwaltung – Grundsätze und Stolpersteine – und Vorstellung des neuen REMMS-TOOL von Fahrländer Partner AG (FPRE)

Datum: Mittwoch, 25. Oktober 2023 (ab 17.30 Uhr; mit Führung: ab 15.30 Uhr)

Ort: Attisholz-Areal
Adresse: Attisholzstrasse 10, 4533 Riedholz

«Mit REMMS kann jede der rund zwei Millionen Immobilien der Schweiz nach den drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – detailliert und gesamtheitlich beurteilt werden», sagt Stefan Fahrländer. Das sogenannte «Real Estate Meta Rating and Monitoring on Sustainability» – oder kurz und einfach REMMS, ist Mitte August nach gut zwei Jahren Vorbereitungszeit offiziell an den Start gegangen. Mehr dazu können Sie im Fachartikel der aktuellen Ausgabe der IMMOBILIA 2023-09 lesen.

Am 12. HERBSTANLASS der Fachkammer Stockwerkeigentum (STWE)  wird das neue REMMS-TOOL praxisnah vorgestellt werden und die Entwickler stehen für Fragen und Antworten zur Verfügung:

Thema: Die Dossierübergabe durch die Verwaltung – Grundsätze und Stolpersteine – und Vorstellung des neuen REMMS-TOOL von Fahrländer Partner AG (FPRE)

Datum: Mittwoch, 25. Oktober 2023 (ab 17.30 Uhr; mit Führung: ab 15.30 Uhr)

Ort: AttisholzAreal Adresse: Attisholzstrasse 10, 4533 Riedholz 

 

 

SVIT five, die gemeinsame Geschäftsstelle von fünf Fachkammern des SVIT Schweizer Immobilienverbands, hat mit Isabel Reithner seit August 2023 offiziell eine neue Leitung. Sie folgt auf Stephanie Trachsel, die in der Branche eine neue Herausforderung annimmt.

Die SVIT five-Geschäftsstelle an der Brunaustrasse in Zürich-Enge wird neu von Dr. Isabel Reithner geleitet. Die Diplom-Soziologin, Wirtschaftspsychologin und Kommunikationswissenschaftlerin war zuvor im Schweizer Immobiliennetzwerk Swiss Circle als Head of Marketing & Client Relationship tätig. Dort begleitete und verantwortete sie eine Vielzahl an Branchenveranstaltungen in der Schweiz sowie in Deutschland. Dort u.a. die Präsenz des Immobiliennetzwerks auf der Internationalen Immobilienmesse Expo Real in München.

Ein weiterer Zuwachs ist Anaïs-Madlaina Büchl, welche für administrative Aufgaben und die Buchhaltung zuständig ist. Damit hat die SVIT five-Geschäftsstelle zusammen mit Viola Thiele, die seit Februar 2020 dabei ist, ein schlagkräftiges Trio. Isabel Reithner übernimmt die leitende Position bei SVIT five von Stephanie Trachsel, die die Marke SVIT five in den vergangenen vier Jahren am Markt erfolgreich etablierte und führte.

Über SVIT five

Die SVIT five sind die Spezialistengremien des SVIT, des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft. Mit ihrem ausgewiesenen Know-how richten sich die fünf Kammern (bestehend aus den Bewertungsexperten, Facility Management, Stockwerkeigentum, unabhängigen Bauherrenberatern und der Schweizerischen Maklerkammer) gleichermassen an Immobilien- Eigentümer und -Käufer, an Investoren, Projektentwickler, Architekten und Planer, Nutzer, Betreiber und Immobiliendienstleister. Als Bewirtschafter, Vermarkter, Entwickler, Bewerter, Berater und Facility-Manager vermögen die fünf Fachkammern des SVIT den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie zu begleiten. Sie verfügen über ein schweizweit ausgezeichnetes Renommee und garantieren in ihren jeweiligen Metiers die höchsten Qualitäts- und Leistungsstandards.

Fachkammer Stockwerkeigentum

Das zurückliegende Geschäftsjahr und die Generalversammlung standen ganz im Zeichen des Wechsels im Präsidium. Nach über elf Jahren trat Michel de Roche als Präsident der Fachkammer zurück. Er hatte diese im Herbst 2011 mitgegründet. Die Nachfolge trat an der GV seine bisherige Stellvertreterin Stefanie Hausmann an.

Michel de Roche, ehem. Präsident FK STWE

„Bei der Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum stehen aus meiner Sicht vor allem bauliche Massnahmen im Vordergrund, wenn es um einen Beitrag gegen den Klimawandel geht. Ich denke hier an Installationen im Bereich des Energiesparens  wie Dämmung und Beleuchtung, aber auch bei der Wärme- und Stromerzeugung mit Wärmepumpen oder PV-Anlagen. Letztlich kosten alle diese Massnahmen viel Geld. Es ist darum die Aufgabe des Bewirtschafters, bei den Stockwerkeigentümern ein Bewusstsein für diese Fragen zu schaffen und langfristig dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaft frühzeitig genügend Mittel in den Erneuerungsfonds steckt.“

Die Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT hat am 1. Dezember ihr jährliches Seminar «Fit für Stockwerkeigentum» durchgeführt. Der Workshop hat im wahrsten Sinne des Wortes den teilnehmenden Bewirtschaftern den «Rücken gestärkt»: Sie erhielten ein gezieltes Training, um in Zukunft souveräner aufzutreten und die Freude an ihrer Arbeit zu steigern. Die hohe Teilnehmerzahl von 42 Personen mit vielen jungen Fachleuten hat gezeigt, dass das Interesse an diesem Thema gross ist.

HEIMSPIEL

Da der diesjährige Herbstanlass in Basel stattfand, war es im wahrsten Sinne des Wortes ein Heimspiel für unseren dort ansässigen Präsidenten Michel de Roche, der nach über elfjähriger  Vorstandstätigkeit auf die kommende Generalversammlung zurücktreten wird und ein letztes Mal durch die Veranstaltung führen wollte. Doch leider wurde Michel de Roche just am Tag des Anlasses von Grippesymptomen geplagt, sodass er sein Heimspiel letztlich verpasste.

 

NACHSPIELZEIT …

Reservieren Sie sich bereits den nächsten Herbstanlass am 25.10.2023!

Können wir Klimawandel?

Mit dem Klima wandeln sich auch die Anforderungen an die Immobilienwirtschaft. Sind wir wirklich bereit dafür? Was kommt noch auf uns zu? Und: Schaffen wir das? Gemeinsam mit den spannenden Referent:innen Lino Guzzella, Urs Vogel und Petra Brunner suchen wir beim Real Estate Symposium 2023 der SVIT five nach nachhaltigen Lösungen für die Zukunft unserer Branche.

Reservieren Sie sich darum unbedingt bereits jetzt dieses Datum:

Dienstag, 28. März 2023
13.00 – 19.00 Uhr
Umweltarena in Spreitenbach

Lino Guzzella ist Ingenieur und Professor für Thermotronik an der ETH Zürich, er forscht an Energiewandlungssystemen, um Verbrauch und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Urs Vogel, Senior Consultant von Amstein+Walthert, berät in allen Fragen der Gebäudetechnik, um eine effiziente Nutzung der Energie und eine Optimierung über den gesamten Lebenszyklus zu erreichen. Und Petra Brunner begleitet als transaktionsanalytische Beraterin Veränderungsprozesse und hilft als psychologische Beraterin, Wandel zu verstehen und mitzugehen.

Die SVIT five, die Spezialistengremien des SVIT, freuen sich auf Ihre Teilnahme beim Real Estate Symposium 2023.

Beschlussfähigkeit und deren Berechnung

Die Beschlussfähigkeit ist Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung durch die Versammlung der Stockwerkeigentümer. Dabei ist die Versammlung nach Gesetz beschlussfähig, wenn die Hälfte der Stockwerkeigentümer, die zugleich die Hälfte der Wertquoten halten, anwesend oder vertreten sind (Art. 712p Abs. 1 ZGB). Somit verlangt der Gesetzgeber nicht die Mehrheit, sondern die Hälfte aller Stockwerkeigentümer und Wertquoten. Zwei Ausnahmen sind zu beachten: 1. Besteht das Stockwerkeigentum aus zwei Stockwerkeigentümern, müssen beide Stockwerkeigentümer an der Versammlung anwesend oder vertreten sein. 2. Weist ein Stockwerkeigentum eine ungerade Anzahl Stockwerkeigentümer auf, benötigt es für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit oder Vertretung der Mehrheit der Stockwerkeigentümer. Zur Berechnung der Beschlussfähigkeit wird auf die Berechnungsweise des einfachen Mehrs abgestellt. Es wird grds. die Anzahl Stockwerkeigentümer gezählt, wobei gemeinschaftliche Eigentümer lediglich als eine Person gelten (Art. 712o Abs. 1 ZGB) und ein Stockwerkeigentümer, der mehrere Anteile hält, bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit als nur eine Person gezählt wird. Letzteres gilt auch dann, wenn ein Stockwerkeigentümer mit mehreren Stockwerkeinheiten gemäss Reglement bei der Beschlussfassung mehrere Stimmen hat.

Die Einberufung von Stockwerkeigentümerversammlungen

Adressat der Einladung zu einer Stockwerkeigentümerversammlung
sind die Stockwerkeigentümer. Jeder Eigentümer muss die Einladung zur Kenntnis nehmen können, sei dies, weil ihm diese zugestellt wurde oder weil ihm diese auf andere in der Gemeinschaftsordnung festgelegte Art zugänglich gemacht wurde. In letzterem Fall kann das z. B. auch über ein Portal eines Bewirtschaftungstools erfolgen. Hat ein Stockwerkanteil
mehrere Eigentümer, so haben diese sich für die Versammlung zwar auf eine Stimmabgabe zu einigen, die Einladung ist jedoch grundsätzlich allen Eigentümern zuzustellen. Davon kann bei Bekanntgabe einer gemeinsamen Zustelladresse oder aber auch aufgrund einer entsprechenden Reglementsbestimmung abgesehen werden. In diesen Fällen reicht die Zustellung an einen Vertreter.