Neue Raum- und Zugangssysteme

Die Wohn- und Arbeitsgebäude der Zukunft standen im Mittelpunkt des diesjährigen Herbstanlasses der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT (FK STWE) mit Präsidentin Stefanie Hausmann an der Spitze. Dieser fand im PIL, dem PORT Innovation Laboratory, des Schweizer Aufzugherstellers Schindler in Ebikon LU statt. Dort gab es Einblicke in die Immobilienwelt und Stadtbilder von morgen und zugleich innovative Erfindungen und neue Produkte des Lifte- und Rolltreppenkonstrukteurs zu begutachten. Eine der Neuheiten: Eine wie bei Star Trek in der Wand verschwindende Schiebetür, die dank Personen- und Objekterkennung nur zugelassene Menschen und Roboter durchlässt. Auch eine ganze Reihe neuer Zugangssysteme, etwa für Büro- und/oder Wohnhochhäuser gab es für die rund 50 Gäste des 13. Herbstanlasses zum Betrachten und Testen.

Streitfälle bis vor’s Bundesgericht

Im Anschluss informierte Referent Prof. Dr. Jörg Schwarz, Rechtsanwalt und Notar, zum Thema «Ausgewählte Fragen zu baulichen Massnahmen im Stockwerkeigentum». Auch hier warten für Stockwerkeigentümer*Innen wie Bewirtschafter*Innen einige Stolperfallen rechtlicher Natur. Dabei ging es in einem Beispiel (Stichwort: Sanierung der Gebäudehülle) um einen konkreten Fall, welcher das Sondernutzungsrecht betraf. Des Weiteren ging es um die Art und das Ausmasses der Sanierungsarbeiten nach einem Feuchtigkeitsschaden. Ein zweiter Fall handelte von grösseren Umbaumassnahmen an einer Liegenschaft, deren Eingangssituation dabei vom Tiefparterre ins Erdgeschoss verlagert werden sollte. Auch hier landete letztlich das Anliegen vor dem Bundesgericht.

Tool für Erneuerungsfonds

FK STWE-Vorstandsmitglied Bruno Steck präsentierte am Herbstanlass darüber hinaus das Erneuerungsfonds-Tool, welches in Zusammenarbeit mit FPRE Fahrländer Partner Real Estate und deren Produkt REMMS entstanden ist. Bei diesem Tool müssen lediglich circa 20 bis 30 Kennziffern des Gebäudes zu Lage und Ausstattung eingegeben werden, und schon bietet das Tool laut Steck «eine grosse Eingriffstiefe». Das Resultat des Tools sind Vorschläge zur Nachhaltigkeit, Analysen zur «grauen Energie» sowie Amortisationsmodelle für Nachhaltigkeitsmassnahmen am und im Gebäude.

Erfolgreicher STWE-Spezialisierungskurs

FK STWE-Präsidentin und Rechtsanwältin Stefanie Hausmann berichtete zudem vom neu und erfolgreich aufgelegten Spezialisierungskurs „Stockwerkeigentum Spezialist*in SVIT“ an der SVIT School, welchen bereits rund 25 Studierende bis anfangs 2025 absolvieren werden. Sie kündigte an, dass dieses zurzeit nur in Zürich bestehende Angebot bald auf weitere Standorte ausgeweitet werden solle. Stefanie Hausmann kündigte auch umgehend das Datum des kommenden 14. Herbstanlasses an, der am 22. Oktober 2025 stattfinden wird. Doch zuvor freuen sich die unter dem Markendach SVIT Five vereinten fünf Fachkammern auf ihre Generalversammlungen im neuen Jahr und das anschliessende Real Estate Symposium am 26. März 2025.

Benötigt es zur Vertretung eines Stockwerkeigentümers eine schriftliche Vollmacht? Wann beginnt bei einer Vertretung die Anfechtungsfrist nach Art. 75 ZGB?

Lesen Sie den ganzen Beitrag von Stefanie Hausmann, Präsidentin der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT, in der aktuellen Ausgabe der Immobilia.

Sanierungen werden im Bereich des Stockwerkeigentums immer wieder durch Finanzierungsprobleme gebremst oder sogar verhindert.

Lesen Sie jetzt den ganzen Artikel von Michel de Roche und Bruno Steck in der aktuellen Immobilia.

Rückblick zum zweiten STWE Young im Mai 2024

Ende Mai trafen sich Junior-Bewirtschafter der Fachkammer Stockwerkeigentum zum Networking und lockeren Meinungsaustausch.

Im Januar und Mai 2024 fanden zwei Seminare zum Thema „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei Stockwerk- und Miteigentum sowie in Mietliegenschaften“ statt, bei dem unter anderem Stefanie Hausmann, Präsidentin der Fachkammer Stockwerkeigentum, referierte.

Lesen Sie jetzt den ganzen Beitrag der aktuellen Immobilia-Ausgabe.

Zum ersten Mal fanden alle fünf Generalversammlungen der Fachkammern der SVIT five parallel statt. Lesen Sie jetzt die Zusammenfassung über die Versammlungen und deren Wahlergebnisse.

Der SVIT Schweiz hat in Zusammenarbeit mit der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater und der Fachkammer Stockwerkeigentum ein Merkblatt erarbeitet, wie die Kosten des laufenden Betriebs der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum korrekt und rechtskonform auf die Beteiligten verteilt werden.

Die Vorgehensweise für die Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Miet- und Stockwerkeigentums-Liegenschaften hat sich mittlerweile etabliert. Der SVIT Schweiz hatte sich dazu im vergangenen Jahr mit Swiss eMobility und HEV Schweiz an der Erarbeitung der Empfehlungen «Ladeinfrastruktur in Mietobjekten – Ein Leitfaden für Eigentümerschaften und Verwaltungen» und «Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum – Ein Leitfaden für Eigentümerschaften und Verwaltungen» beteiligt.

Doch wie werden welche Kosten des laufenden Betriebs nach welchem Schlüssel und welchen Beteiligten verrechnet? Eine Antwort auf diese Frage gibt das neueste Merkblatt «Betriebsabrechnung von Ladeinfrastrukturen in Miet- und Stockwerkeigentumsliegenschaften». Ziel ist es, Bewirtschaftungen von Mietliegenschaften sowie Verwaltungen von Stockwerk- und Miteigentümergemeinschaften einen Leitfaden für die transparente, rechtskonforme Abrechnung der Amortisationen sowie der Betriebskosten von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge an die Hand zu geben. Das Merkblatt liegt nun als Anhang zu den erwähnten Leitfäden vor.

Beteiligt an der Erarbeitung waren nebst Vertretern der Geschäftsstelle SVIT Schweiz Thomas Wipfler, Präsident KUB, Stefanie Hausmann, Präsidentin Fachkammer Stockwerkeigentum, und Thomas Zbinden, Amstein + Walthert AG.

Entdecken Sie unseren neuen Weiterbildungskurs «Stockwerkeigentum Spezialist*in SVIT», welcher von uns und der SVIT School organisiert und durchgeführt wird.

Die vorhandenen Kenntnisse aus der Bewirtschaftungspraxis werden vertieft und mittels Fallbeispielen gefestigt, sodass man als Spezialist*In im Stockwerkeigentum namentlich

  • die rechtlichen Grundlagen im Stockwerkeigentum kennt und in der Praxis richtig anwenden kann;
  • den Stockwerkeigentümern und weiteren Beteiligten Paroli bieten kann;
  • gestärkt und sicher durch eine Stockwerkeigentümerversammlung leiten und im Allgemeinen mit den Stockwerkeigentümern klar kommunizieren kann;
  • sich bewusst abgrenzen und auf seine Bewirtschaftungsaufgaben konzentrieren kann.

Zusammenfassend soll der Spezialist*In im Stockwerkeigentum über weitgehende Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz verfügen, um Liegenschaften im Stockwerkeigentum mit Freude und Überzeugung professionell bewirtschaften zu können.

„Im November hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der bezüglich neuer Fristberechnungsmethoden wegweisend ist.“ – Amédéo Wermelinger

Am 8. November 2023 hat das Bundesgericht das Urteil 5A_357/2022 gefasst, welches Mitte Februar 2024 auf der Website aufgesaltet wurde. Es handelt sich um einen langen und komplexen Entscheid zum Stockwerkeigentum mit Fragen zur Anfechtung von Beschlüssen., zu Forderungsklagen und zur Eintragung des Gemeinschaftspfandrechts. Vorliegend wird auf eine sehr praxisrelevante Frage eingegangen, welche im Urteil in der Erwägung 6.2 vom Bundesgericht erläutert wird.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der März 2024 Ausgabe der IMMOBILIA.

Nachhaltigkeit im Stockwerkeigentum und Körpersprache:

Die Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT bot mit dem Workshop «Stockwerkeigentum für die nächste Generation» einen abwechslungsreichen Tag für den Verwalternachwuchs an.

Lesen Sie jetzt den Beitrag in der Januar-Ausgabe der Immobilia 2024.