12. März 2026

Gericht klärt Balkonstreit

Das Bundesgericht entschied jüngst, dass bei Sondernutzungsrechten an Balkonen nicht die Gegebenheiten vor Ort, sondern der Begründungsakt mit Aufteilungsplan entscheidend ist – ein klarer Entscheid und im Ergebnis richtig.

Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, wer Sondernutzungsberechtigter des Balkons ist. (Symbolbild)

Text von Stefanie Hausmann.