20. Februar 2026

Der Erneuerungsfonds im Lichte der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung

Die Werterhaltung von Immobilien im Stockwerkeigentum erfordert regelmässig grössere bauliche Massnahmen, die mit erheblichen gemeinschaftlichen Kosten verbunden sind. Da solche Investitionen für einzelne Eigentümer finanziell belastend sein können, werden notwendige Sanierungen häufig verzögert oder erschwert. Der Erneuerungsfonds dient dazu, Mittel für künftige Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten frühzeitig anzusparen und die finanzielle Belastung über die Zeit zu verteilen.

Das folgende Merkblatt gibt einen Überblick über die zivilrechtlichen Grundlagen, die steuerliche Behandlung sowie die künftigen Entwicklungen rund um den Erneuerungsfonds und zeigt dessen praktische Bedeutung für Eigentümergemeinschaften auf.