24. November 2021
COVID-Zertifikat: Keine Erleichterung für Versammlungen
Der SVIT Schweiz hat das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Gesundheit ersucht, eine Unterstellung der Versammlung der Stockwerkeigentümergemeinschaft unter Art. 14a Abs. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage («Veranstaltungen in Innenräumen ohne Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Zertifikat») zu prüfen. Damit hätten Versammlungen mit bis zu 30 Personen und bei den erforderlichen Schutzmassnahmen ohne Zertifikatspflicht durchgeführt werden können. Die Bundesämter haben das Begehren nun aber abgelehnt.