Der Bundesrat hat am Freitag, 3. Dezember 2021 verschärfte Covid-Massnahmen mit Gültigkeit ab Montag, 6. Dezember 2021 und bis vorerst 24. Januar 2022 erlassen. Neben den Regelungen auf nationaler Ebene sind die kantonalen Erlasse zu beachten. Es ist dem SVIT Schweiz und den Fachkammern des SVIT ein Anliegen, zur Eindämmung der Covid-Infektionen beizutragen.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten die Immobilienwirtschaft betreffende Änderungen auf nationaler Ebene.

Der Vorstand der Fachkammer Stockwerkeigentum hat von vielen Immobilienunternehmen Rückmeldung erhalten, dass sie keine jungen BewirtschafterInnen zur Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum motivieren können. Gestützt auf die Umstände, dass immer mehr Liegenschaften zu Stockwerkeigentum begründet werden, die StockwerkeigentümerInnen aus verschiedenen Gründen höhere Anforderungen an die BewirtschafterInnen stellen und ein grosser Teil der zu Stockwerkeigentum ausgestalteten Liegenschaften in den kommenden Jahren saniert werden müssen, ist die Ausbildung von jungen BewirtschafterInnen aber immens wichtig.
Die Fachkammer Stockwerkeigentum hat diese Problematik erkannt und würde gerne einen Vertiefungslehrgang im Bereich Stockwerkeigentum planen. In dieser Schulung soll den BewirtschafterInnen mehr Sicherheit vermittelt werden, indem die Psychologie sowie die taktisch sinnvolle und auch rechtlich korrekte Abhandlung der Situationen/Geschäftsfälle vertieft werden.
Damit wir eruieren können, wo genau der Schuh in der Praxis drückt und wo Handlungsbedarf besteht, bitten wir die jungen BewirtschafterInnen, diese Umfrage auszufüllen. Nur eine hohe Anzahl von Rückmeldungen gibt uns einen guten Überblick und ermöglicht uns, eine Schulung nach den effektiven Bedürfnissen erstellen zu können. Vielen Dank!
Wir verlosen unter den Teilnehmern 5 Restaurantgutscheine à CHF 250.00 in der Region und freuen uns auf zahlreiche Rückmeldungen.

Die Branche der STWE-Bewirtschafter klagt oft über mangelnde Rentabilität und über fehlenden Nachwuchs. Der Vorstand der Fachkammer Stockwerkeigentum hat sich anlässlich seiner letzten Klausur eingehend mit dem Thema befasst. Der vorliegende Artikel von Michel de Roche fasst die Diskussion zusammen.

Die NZZ schrieb jüngst: «In Bundesbern gilt Caroni als ehrgeizig und als Überflieger.» Werten Sie das als Kompliment?
Wer Ambitionen hat, will etwas erreichen. Das trifft auf mich zu – wie bestimmt auf die meisten Bundesparlamentarier. Wer dabei wie hoch fliegt, mögen andere beurteilen.
Die Zeitung konstatiert, dass Ihre Partei in der Wahrnehmung der Stimmbevölkerung ihr Profil verloren hat. Warum?
Das sehe ich anders. Wir sind das liberale Original. Wir müssen wieder stärker über die Themen sprechen, die uns einen und für die uns die Stimmbevölkerung schätzt: liberale Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, die Wohlstand schafft, nachhaltige Sozialwerke, weniger Bürokratie.

Eine Stockwerkeigentümerin ohne eigene Kinder darf inskünftig in ihrer Eigentumswohnung keine professionelle Kinderbetreuung mehr anbieten. Dies entschied das Bundesgericht vergangenen April im Rahmen einer öffentlichen Beratung (Urteil des BGer 5A_127/2020).
Der SVIT Schweiz hat das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Gesundheit ersucht, eine Unterstellung der Versammlung der Stockwerkeigentümergemeinschaft unter Art. 14a Abs. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage («Veranstaltungen in Innenräumen ohne Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Zertifikat») zu prüfen. Damit hätten Versammlungen mit bis zu 30 Personen und bei den erforderlichen Schutzmassnahmen ohne Zertifikatspflicht durchgeführt werden können. Die Bundesämter haben das Begehren nun aber abgelehnt.
Der Bundesrat hat die Gültigkeit von Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 bis längstens Ende 2023 verlängert. Dieser bildet Grundlage für die schriftliche oder virtuelle Durchführung von Versammlungen. Davon profitieren auch Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften.

In den nächsten 10 Jahren müssen viele Heizungen in Schweizer Ein- und Mehrfamilienhäusern ersetzt und auf erneuerbare Energieträger umgerüstet werden. Die Fachkammer Stockwerkeigentum unterstützt zusammen mit dem SVIT Schweiz eine Initiative des Bundes. Lesen Sie den vollständigen Artikel von Marcel Hug, CEO des SVIT Schweiz, über das Projekt “erneuerbar heizen” in der Immobilia 09/2021.

Vor fast genau zehn Jahren, am 26. September 2011, wurde am damaligen Sitz des SVIT Schweiz im Puls 5 in Zürich die Fachkammer Stockwerkeigentum gegründet. Mit von der Partie waren Karola Marder, Petra Grognuz, Benno Zoller, This Mugglin, Markus Grimm und ich von Seiten des Vorstands sowie Tayfun Celiker und Lea Postizzi von Seiten des SVIT Schweiz. Der Gründung vorausgegangen waren drei vorbereitende Sitzungen, an welchen auch Urs Gribi und Margrit Hauser mitgewirkt hatten. Rückblickend war das ein absolut denkwürdiger Anlass. Kurz darauf ist mit Tony Ronchi ein weiteres, langjähriges Vorstandsmitglied zu uns gestossen.
In den vergangenen zehn Jahren ist der Verband stetig gewachsen. Wir verzeichnen heute über 100 Mitglieder. Wir werden im Oktober in Winterthur unseren 10. Herbstanlass organisieren und haben diese Woche einen weiteren Schulungsworkshop aus der Reihe Fit für Stockwerkeigentum erfolgreich durchgeführt. Nach über 40 Vorstandssitzungen ist der Verband aus meiner Optik sehr gut aufgestellt. Seit über zwei Jahren betreiben wir gemeinsam mit den anderen vier Fachkammern des SVIT eine Geschäftsstelle, welche dem Vorstand viel Arbeit abnimmt und es uns ermöglicht, uns auf das Wesentliche, die Verbandsarbeit, zu konzentrieren.
Die Corona-Pandemie hat uns weiter gezeigt, dass es unseren Verband wirklich braucht. Unsere Beratungs-, aber auch unsere Lobby-Arbeit hat sich massiv erweitert. Wir glauben, dass wir unseren Mitgliedern mit den Corona-News rund um das Stockwerkeigentum, aber auch mit der übrigen Rechtsberatung einen echten Mehrwert bieten.
Ich möchte allen Mitgliedern und unseren Fördermitgliedern persönlich, aber auch im Namen des Vorstandes für Ihre Mitgliedschaft herzlich danken. Sie ermöglichen es uns damit, innerhalb, aber auch ausserhalb des Verbandes mehr Gewicht zu erlangen und so für den Verband, aber auch für die Sache der Bewirtschafter von Stockwerkeigentum einen Beitrag zu leisten. Ich würde mich ausserordentlich freuen, wenn wir Sie am Herbstanlass, aber auch an unseren sonstigen Veranstaltungen bald wieder sehen! Für den Moment verbleibe ich
mit herzlichen Grüssen
Michel de Roche
Präsident FK STWE

Das Bundesamt für Justiz interpretiert die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» anders als der SVIT Schweiz und die Kammer Stockwerkeigentum. Demzufolge revidiert der Verband seine Empfehlung vom 10. September 2021 hinsichtlich Zertifikatspflicht für Versammlungen der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften (STWEG). Für Versammlungen gilt grundsätzlich eine Zertifikatspflicht. Die Verwaltung verletzt mit dieser Auflage die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Stockwerkeigentümer nicht.
Der SVIT Schweiz und die Fachkammer Stockwerkeigentum revidieren darum ihre Empfehlung im Sinn einer Risikominimierung für die Verwaltungen:
- NEU: Für Versammlungen der STWEG gilt grundsätzlich eine Zertifikatspflicht. Die Stockwerkeigentümer sind mit der Einladung dahingehend zu informieren. Es ist im Weiteren auf die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung aufmerksam zu machen.
- Für Versammlungen wird eine strikte Einlasskontrolle vor den Räumlichkeiten der Versammlung empfohlen. Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoss gegen die Auflagen strafrechtliche Konsequenzen für die Verwaltung als Veranstalter haben kann.
- Da nach wie vor die Möglichkeit besteht, sich vor einer Versammlung testen zu lassen und so zu einem Zertifikat zu kommen, werden Ungeimpfte nicht von einer Versammlung ausgeschlossen. Es ist darum unseres Erachtens nicht möglich, Beschlüsse der Versammlung aufgrund der Zertifikatspflicht oder aufgrund der Verweigerung des Zutritts zur Versammlung mangels Zertifikats erfolgreich anzufechten.
- Alternativ zur physischen Durchführung gilt weiterhin die Möglichkeit der schriftlichen oder virtuellen Durchführung.