06. November 2025
Beschlussvollzug: Darauf ist zu achten
Wenn Beschlüsse gefasst sind, ist die Arbeit noch lange nicht getan
Nach der Stockwerkeigentümerversammlung beginnt der oft anspruchsvolle Teil: der Vollzug. Doch was, wenn sich plötzlich Widerstand zeigt, Akten nicht herausgegeben werden oder eine Nutzung entgegen dem Reglement erfolgt?
Der aktuelle Beitrag in der Immobilia zeigt, welche Rechte die Verwaltung hat, wie sie Beschlüsse rechtssicher durchsetzt und wann der Gang vors Gericht unumgänglich wird.
Text von Michel De Roche und Stefanie Hausmann