„Im November hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der bezüglich neuer Fristberechnungsmethoden wegweisend ist.“ – Amédéo Wermelinger

Am 8. November 2023 hat das Bundesgericht das Urteil 5A_357/2022 gefasst, welches Mitte Februar 2024 auf der Website aufgesaltet wurde. Es handelt sich um einen langen und komplexen Entscheid zum Stockwerkeigentum mit Fragen zur Anfechtung von Beschlüssen., zu Forderungsklagen und zur Eintragung des Gemeinschaftspfandrechts. Vorliegend wird auf eine sehr praxisrelevante Frage eingegangen, welche im Urteil in der Erwägung 6.2 vom Bundesgericht erläutert wird.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der März 2024 Ausgabe der IMMOBILIA.

Nachhaltigkeit im Stockwerkeigentum und Körpersprache:

Die Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT bot mit dem Workshop «Stockwerkeigentum für die nächste Generation» einen abwechslungsreichen Tag für den Verwalternachwuchs an.

Lesen Sie jetzt den Beitrag in der Januar-Ausgabe der Immobilia 2024.

IMMO24 – Rückblick 🏡 SVIT five

In den vergangenen Tagen hatten wir das privilegierte Vergnügen, auf der IMMO`24 Messe in Zürich die neuesten Trends und Innovationen der Immobilienbranche zu erkunden. Vom 17. bis 18. Januar 2024 versammelten sich die Fachkammern des SVIT in der beeindruckenden Halle 622, um einen Einblick in die Zukunft des Wohnens und Arbeitens zu gewinnen.

Die Vielfalt an Ausstellern und Gesprächen erweiterte unseren Horizont und führte zu wertvollen Einblicken, während sich neue Partnerschaften auf der Messe entwickelten. Diese einzigartige Plattform bot nicht nur Raum für Networking, sondern präsentierte auch Ideen und Konzepte, die die Art und Weise, wie wir Immobilien erleben, revolutionieren könnten.

Ein herzliches Dankeschön geht an die Organisatoren und Aussteller, die diese bereichernde Erfahrung ermöglicht haben!

Blick hinter die Kulissen der Fachkammern:

🚀 Bewertungsexperten-Kammer (SVIT Bewerter) – Gunnar Gärtner, Monika Bürgi Geng, Dipl. Oec. Nathalie Bonalumi, David Erny, Ivo Hangartner, Andreas Thiemann

-> www.bewertungsexperten.ch

🚀 Facility Management Kammer (SVIT FM Schweiz) – Christian Hofmann, Martina Reinholz, Dominik Dräyer, Michael Ulli, Marc Capeder

-> www.fm-kammer.ch

🚀 Fachkammer Stockwerkeigentum (SVIT STWE Schweiz) – Stefanie Hausmann, Luzia Bärtschi, @Christian Fross, Bruno Steck, Katrin Eggenschwiler

-> www.fachkammerstockwerkeigentum.ch

🚀 Kammer unabhängiger Bauherrenberater (SVIT KUB Schweiz) – Thomas Wipfler, Ralf Seidel, Veronika Harder, Björn Arnold, Daniel Bischof, Hans Jörg Rütsche, Jens Eggel, Sven Schatt, Thomas Spoerri

-> www.kub.ch

🚀 Schweizerische Maklerkammer (SMK – SVIT Maklerkammer) – Ruedi Tanner, Dieter Mader, Kurt Bosshard, @Christian Häle, @Carlos Garcia, Marc Wyss

-> www.maklerkammer.ch

🚀 Geschäftsstelle SVIT five – Dr. Isabel Reithner, Viola Thiele, Anaïs Büchl

-> zur Übersicht aller Veranstaltungen: www.svitfive.ch/veranstaltungsuebersicht

 

Beste Grüße von allen Kammern und bis zum 26. März 2024 zu den Generalversammlungen und dem anschließend stattfindenden REAL ESTATE SYMPOSIUM 📣🤝 persönlich!

-> Mehr Informationen & Tickets: www.realestatesymposium.ch

 

 

Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften oder Verwaltungen lagern die Abrechnung der Stromkosten für E-Fahrzeuge aus. Doch mit spezialisierten Tools könnte der Verbrauch aber auch einfach auf die Nebenkosten überwälzt werden.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der IMMOBILIA/November 2023.

Die Elektromobilität verändert unsere Welt – wie wir fahren, wie wir leben, aber auch wie wir wohnen. Ladeinfrastrukturen in Wohnliegenschaften sind ein vieldiskutiertes Anliegen.

Die SVIT School veranstaltet am 17. Januar 2024 ein Seminar zum Thema „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei Stockwerk- und Miteigentum sowie in Mietliegenschaften“. Die Referierenden Stefanie Hausmann, Präsidentin der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT/BAUR HÜRLIMANN AG, Carole Schenkel, BAUR HÜRLIMANN AG, und Fabian Grüter, AVIA VOLT Suisse AG geben einen Einblick in die diversen Ladesystemlösungen und die rechtliche Situation im Kontext der Installation der Ladeinfrastrukturen beleuchtet.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der Novemberausgabe der IMMOBILIA.

Eine ehemalige Abwartswohnung kann für eine Gemeinschaft nicht nur eine Last, sondern auch eine Finanzierungsquelle sein. In der IMMOBILIA/November 2023 zeigen Michel de Roche, ehemaliger Präsident der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT, und Dr. Rafael Klingler, Advokat und Notar, dies anhand eines konkreten Falles auf.

Stockwerkeigentümergemeinschaften sind ohne Weiteres kreditfähig, soweit der Kredit für bauliche Massnahmen verwendet wird. Michel de Roche, ehemaliger Präsident der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT, über kreditfinanzierte Finanzierungen in der IMMOBILIA/November 2023.

Lesen Sie jetzt den ganzen Beitrag.

Aktuelles aus der Rechtsberatung der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT: Gilt ein Protokoll als genehmigt, wenn innert Beanstandungsfrist von den Stockwerkeigentümern kein Berichtigungsantrag gestellt wird?

In der IMMOBILIA/November 2023 können Sie den ganzen Artikel von Stefanie Hausmann, Präsidentin der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT, lesen.

Wo sich einst ein wichtiger Schweizer Cellulose-Produktionsstandort fand, ist heute ein Gelände direkt am Fluss Aare, welches vor wilder Kreativität nur so strotzt. Das insgesamt 16 Hektaren umfassende Entwicklungsareal war in diesem Jahr der eindrückliche Ort für den bereits zwölften Herbstanlass der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT.

Einen ausführlichen Rückblick finden Sie im Artikel der Immobilia-Ausgabe von November 2023.

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist für Verwaltungshandlungen und insbesondere bauliche Massnahmen, die die gemeinschaftlichen Teile betreffen, zuständig, wobei sich aus den bereits erwähnten Vorschriften der Art. 647-647e ZGB ergibt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang einzelne Stockwerkeigentümer allein tätig werden können und allgemein welche Quoren bei der Beschlussfassung der Gemeinschaft gelten. Bei gemeinschaftlichen Teilen wie dem Treppenhaus und allgemein bei Anlagen und Einrichtungen, die allen Stockwerkeigentümern dienen, ist dies für jeden einsichtig. Regelmässig zu Konflikten kommt es hingegen bei zugunsten eines Stockwerkeigentümers ausgeschiedenen Sondernutzungsrechten an gemeinschaftlichen Teilen, wie etwa bei einer Stockwerkeigentumseinheit zugewiesenen Gartensitzplätzen oder einer Einheit zur Sondernutzung überlassenen Dachterrassen. Hier ergibt sich ein Konflikt zwischen der gesetzlichen Ordnung, die – mit guten Gründen – die Zuständigkeit insbesondere für bauliche Massnahmen bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft sieht, und dem Stockwerkeigentümer, der über das Sondernutzungsrecht verfügt, den Gartensitzplatz oder die Dachterrasse als zu seiner Wohnung gehörig empfindet und, häufig ohne viel zu überlegen, selbstständig bauliche Massnahmen vornimmt. Dies führt häufig zu langwierigen, zum Teil bitteren Auseinandersetzungen zwischen Stockwerkeigentümern.

Auszug aus dem Beitrag «Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum» von Prof. Dr. lic. iur. Jörg Schwarz aus dem Jahr 2022